Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeines

Die St. Moritz Paragliding GmbH organisiert Passagierflüge mit Gleitschirmen. Neben der Vermittlung kann die St. Moritz Paragliding GmbH weitere Dienstleistungen übernehmen und den Flugpreis einziehen. Die Flüge werden durch selbstständige, lizenzierte Piloten durchgeführt. Der eigentliche Beförderungsvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier abgeschlossen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Beförderungsvertrag. Sie werden dem Passagier im Rahmen der Buchung ausgehändigt und sind jederzeit auf der Website www.stmoritz-paragliding.com abrufbar. Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift oder auf andere Weise, dass er diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet – sie schließt alle Geschlechter mit ein.


Vertragsschluss und salvatorische Klausel

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Passagier eine verbindliche Buchung vornimmt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Minderjährige oder unmündige Passagiere

Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters. Ist diese Person am Flugtag nicht anwesend, muss dem Piloten vorab eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.


Zahlung und Gutscheine

Das Flugticket enthält die Namen der Vertragsparteien und den bezahlten Flugpreis. Es gilt als Quittung. Der Flugpreis ist in jedem Fall vor dem Flug bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.

Für die Ausstellung, Anrechnung und Gültigkeit von Gutscheinen gelten besondere Vereinbarungen.


Pilot und Gleitschirm

Der für den Flug verantwortliche Pilot besitzt die erforderliche offizielle Bewilligung. Er ist Kommandant des Tandem-Gleitschirms, und der Passagier verpflichtet sich, seinen Anweisungen zu folgen. Das verwendete Fluggerät ist für Passagierflüge zugelassen, regelmäßig geprüft und gewartet. Der Pilot führt stets ein Rettungsgerät (Notschirm) mit sich.


Gesundheit und Ausrüstung des Passagiers

Der Passagier bestätigt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die die sichere Durchführung eines Passagierfluges beeinträchtigen könnten. Im Zweifel informiert er den Piloten spätestens während der Startvorbereitungen. Der Pilot entscheidet endgültig über die Durchführung des Fluges.

Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten Helm (eigen oder gestellt) und festes Schuhwerk zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Kleidungsvorgaben (z. B. lange Hosen, warme Kleidung) machen.


Haftungsausschluss / Versicherung

Dem Passagier ist bewusst, dass ein Gleitschirmflug mit Risiken verbunden ist. Die Haftung des Piloten für Personen- oder Sachschäden, die während des Fluges entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte ein Haftungsausschluss rechtlich nicht möglich sein, besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Millionen. Die Haftung ist in solchen Fällen auf diesen Betrag beschränkt.


Termin, Durchführung, Dauer und Annullation durch den Veranstalter

Flugtermine werden im Voraus (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen aufgrund von Wetter oder Organisation bleiben vorbehalten. Der Pilot entscheidet abschließend, ob ein Flug durchgeführt werden kann. Wenn möglich, wird der Flug auf den nächsten verfügbaren Termin verschoben. Ist kein Ersatztermin möglich und liegt der Grund nicht beim Passagier, wird der Flugpreis rückerstattet.

Die Flugdauer richtet sich nach den meteorologischen Bedingungen. Wird eine Mindestflugzeit zugesichert und nicht erreicht, kann der entsprechende Anteil des Flugpreises zurückgefordert werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


Annullation durch den Passagier


Foto- und Filmaufnahmen

Der Pilot verfügt über professionelle Foto-/Videoausrüstung (GoPro o. Ä.), sofern das entsprechende Zusatzpaket gebucht wurde. Mobiltelefone und Kameras mit Wechselobjektiven dürfen während des Fluges nicht benutzt werden. Der Teilnehmer stimmt der Verwendung entstandener Bilder und Videos durch den Veranstalter für Werbezwecke zu.


Transportkosten / Bergbahnen

Die Kosten für Bergbahnen oder sonstige Transportmittel sind im Flugpreis nicht enthalten.


Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag ist der ordentliche Gerichtsstand am Sitz der St. Moritz Paragliding GmbH zuständig. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.

Gerichtsstand für Passagiere aus den USA oder Kanada

Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich auf den Gerichtsstand in den USA oder Kanada und erkennen an, dass weder St. Moritz Paragliding GmbH noch der Pilot dortiger Gerichtsbarkeit unterstehen.

 

Gelesen und einverstanden

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